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Betriebsaufspaltung,Erbengemeischaft,Nießbrauch

An einer Familie GmbH sind beteiligt Vater H mit 30 % Tochter K mit 30 % Tochter V mit 50 % Die GmbH hat ein Gebäude von einer GbR angemietet die Beteiligung wird in Erbengemeinschaft gehalten und zwar wie folgt Vater H mit 50 % Tochter K mit 25 % Tochter V mit 25 % Das Gebäude wird zu 80 % an die GmbH vermietet und ca. 20 % sind für private Wohnzwecke an einen privaten Mieter fremdvermietet. Das Gebäude würde bei einer Betriebsaufspaltung notwendiges Betriebsvermögen darstellen. Der Mietvertrag ist aufgrund des Nießbrauchs mit der Erbengemeinschaft abgeschlossen. Ich trage sämtliche Werbungskosten und erhalte die Mieteinnahmen. Bisher lag u.E. aufgrund des Nießbrauchsrechts keine Betriebsaufspaltung vor. Wir planen nun im ersten Schritt die Vater H GmbH-Anteile von 30 % auf die beiden Töchter zu übertragen im Wege einer Schenkung. Das Nießbrauchsrecht am Gebäude soll bisher auch bei den Eigentumsanteilen bestehen bleiben. Ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten: • Liegt bezüglich der Betriebsaufspaltung eine steuerliche Problematik vor? • Wenn die Töchter die GmbH-Anteile zu 100 % halten, liegt dann solange der Nießbrauch besteht weiter keine Betriebsaufspaltung vor? Die Besitzgesellschaft wird ja nur zu 50 % von den Töchtern dann beherrscht?
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