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Abzinsung,§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG,§ 52 Abs. 12 Satz 3 EStG

Mein Mandant hat im Jahr 2022 seine Einzelfirma, die auch die Beteiligung an der GmbH hält, und den damit verbundenen betrieblichen und privaten Grundbesitz auf seine Tochter übertragen. Das Vertragsobjekt wurde mit aufstehenden Baulichkeiten sowie Rechten und dem Zubehör und deren Beteiligung zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 480.000 € verkauft. Der Kaufpreis wird durch eine Geldrentenverpflichtung erfüllt. Die Geldrente beträgt monatlich 2.000 € und endet im Jahr 2042. Es handelt sich hierbei um eine unverzinsliche Verbindlichkeit, die bisher ab dem Zeitpunkt des Verkaufs im Jahr 2022 mit einem Zinssatz von 5,5 % pro Jahr abgezinst wurde. Der Barwert zu Beginn beträgt 295.283,81 €. Meine Frage: Ist die Abschaffung der Abzinsungspflicht für unverzinsliche Verbindlichkeiten nun zwingend ab dem Jahr 2023 durchzuführen oder ist es möglich, die Verbindlichkeiten weiterhin abzuzinsen? Gibt es ein Wahlrecht?
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