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Sachvermächtnis,Nichterfüllung,Einkünftezurechnung

Sachverhalt: Vater V verstirbt und setzt seinen Sohn S als Alleinerben ein. Die Tochter S erhält als Vermächtnis zwei Wohnungen aus einem Mietwohngrundstück! Der Erbfall liegt im Jahr 2018. Bis heute wurde das Vermächtnis nicht erfüllt, weil keine Einigung (die Geschwister wollten sich erst anders auseinandersetzen – ist aber gescheitert). Sind dem Vollerben S im Jahr 2018 die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen oder bereits der Tochter S für die Teilbereiche, auch wenn noch keine Erfüllung des Vermächtnisses stattgefunden hat?
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