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Betriebsaufspaltung,Photovoltaik

Wir haben eine GbR, welche Grundstücke besitzt und vermietet (Einkünfte § 21 EStG). Weiterhin gibt es eine personenidentische GmbH, die PV-Anlagen auf den Grundstücken der GbR betreiben soll. Der Strom wird teilweise ins öffentliche Netz eingespeist oder den Mietern entgeltlich von der GmbH zur Verfügung gestellt. Frage: Unter welchen Voraussetzungen führt der Betrieb der PV-Anlagen der GmbH zu einer Betriebsaufspaltung der Grundstücks-GbR (gewerbliche Infizierung)?
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