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§ 15 EStG,Anteile an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen II

Unser Mandant ist alleiniger Geschäftsführer einer GmbH (Metallbau). Alleiniger Gesellschafter ist sein Vater. Es besteht also keine ertragsteuerliche Betriebsaufspaltung. Unser Mandant betreibt selbst ein Einzelunternehmen (Metallbau), dessen Hauptauftraggeber wiederum die GmbH ist. Daneben verpachtet er der GmbH das Geschäftsgebäude nebst Grundstück. Durch den Vorberater wurden die Vermietungsumsätze bisher nur im Rahmen von § 21 EStG erklärt und daher auch kein Betriebsvermögen gebildet. Grundsätzlich gehen die gewerblichen Einkünfte nach § 15 EStG der privaten Vermögensverwaltung nach § 21 EStG vor, vgl. § 21 (3) EStG. Handelt es sich daher um Betriebseinnahmen nach § 15 EStG sowie bei dem Grundstück um Betriebsvermögen, da das Objekt dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (Verpachtung wesentliche Betriebsgrundlage an den Hauptkunden)?
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