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§ 3 Nr. 72 EStG,Photovoltaikanlage,Gebäude einer Gemeinde

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage: Ein Mandant betreibt auf einer der Gemeinde gehörenden Sporthalle eine PV-Anlage mit 23,4 kWp. Unseres Erachtens fallen die Einnahmen unter § 3 Nr. 72 a EStG ("nicht Wohnzwecke dienendes Gebäude") und sind deshalb ESt-frei. (Die 100 kWp-Grenze ist eingehalten, sie steht hier nicht zur Diskussion.) Das Finanzamt trägt vor, dass die Halle aus lediglich einer Einheit besteht und deshalb die 15 kWp-Grenze nach § 3 Nr. 72 b EStG gilt und die Einnahmen somit ESt-pflichtig sind. Verallgemeinernd kann man aber doch sagen, dass Anlagen bis 30 kWp gemäß § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind, da sie entweder unter Buchstabe a) fallen (bei dem diese Grenze ausdrücklich genannt ist) oder unter Buchstabe b) fallen, dann aber aus mindestens 2 Einheiten bestehen, womit wir wieder bei 30 kWp wären? Wie sehen Sie das? Mit freundlichen Grüßen i.V. Daniela Weber Steuerberaterin
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