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Arbeitszimmer,Aktivierung,Wert

Ein Unternehmerehepaar verlegt seine Büroräume von bisher extern nach Hause in die eigengenutzte ETW. Beide sind jeweils getrennt selbständig tätig. An der ETW sind sie jeweils zu 50 % beteiligt. Die Bagatellgrenzen sind überschritten. Wie kann ggf. die Aktivierung der anteiligen Fläche als Betriebsvermögen verhindert werden? Sofern aktiviert werden müsste, ist in jedem Fall bei Betriebsaufgabe eine Versteuerung der stillen Reserven gegeben?
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