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Jubiläum,Veranstaltung

Fraglich ist die ertrags- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Jubiläumsveranstaltung. Ein Spediteur hat Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde auf eine Schiffcharterfahrt eingeladen. Neben der Chartergebühr für das Rheinschiff sind Kosten für DJ und Beköstigung angefallen. Die Kosten liegen über 110 € pro Person. Ist ein Betriebsausgabenabzug möglich, § 4 (5) Nr. 4 EStG? Für wen muss Lohnsteuer abgeführt werden? Bitte gehen Sie auch auf die USt-rechtliche Behandlung ein. Wäre es relevant, falls die Arbeitnehmer zur Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet waren?
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