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Bewertung von Pensionsrückstellungen,Saldierung,Festbetragsrente

Es wurde einem Arbeitnehmer eine Zusage gemacht, dass er ab Erreichen der Altersgrenze 1 T€ (fixer Betrag, der an keine anderen Entwicklungen gekoppelt ist) monatliche Rente bis an sein Lebensende erhält. Gleichzeitig wurde hierfür die bilanzneutrale Finanzierungsform der „rückgedeckten Unterstützungskasse“ gewählt, bei der der AG monatlich Beiträge einbezahlt. Die Versicherung garantiert, Stand heute (ca. fünf Jahre vor Erreichen der Altersgrenze), „nur“ eine Rentenzahlung in Höhe von 750 €/mtl. Bleibt die Höhe bis Renteneintritt unverändert, so muss der Arbeitgeber die restlichen 250 € monatlich bezuschussen. Fragen: 1. Ist für die Deckungslücke in Höhe von 250 € eine Rückstellung zu bilden? 2. Wie berechnet sich die Höhe dieser Rückstellung in Handelsbilanz und Steuerbilanz? Können hier die allgemeinen Regelungen (z.B. unterschiedlich abgezinste Barwerte) angewandt werden, oder gestaltet sich die Berechnung komplizierter, so dass hierfür ein „Pensions“-Gutachten benötigt wird? 3. Ist die Rückstellung jährlich anhand der Garantierente neu zu berechnen?
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