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Umsatzsteuer,Vermietung,Steuerbefreiung

Einzelunternehmer A überlässt eine von ihm gemietete Wohnung deckungsgleich an einen Arbeitnehmer. Dabei wird folgendermaßen verfahren: A hält aus der Nettolohnauszahlung an seinen Arbeitnehmer den entsprechenden Mietbetrag zurück und zahlt diesen nicht an den Arbeitnehmer aus, sondern direkt an den Vermieter. Die Buchung würde dann Mietaufwand an Mieterlös lauten. Sind die Mieterlöse dabei umsatzsteuerpflichtig zu behandeln? (A ist umsatzsteuerpflichtiger Regelunternehmer)
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