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Pensionsrückstellung KG,korrespondierende Bilanzierung,Verzicht

guten Tag und folgende Frage mit der Bitte um Beantwortung: Ein Mandant hat von seinem Vater eine Kommanditbeteiligung (100 %) an einer GmbH & Co. KG übertragen bekommen. Es gibt eine Pensionszusage von der KG, und zwar aus der Zeit, als er noch als Arbeitnehmer in der KG beschäftigt war. Ab seiner Beteiligung ist dann die Zuführung zur Pensionsrückstellung aufgeteilt worden in einen steuerlich abzugsfähigen Teil und in einen steuerlich zu neutralisieren den Anteil. Es wird darüber nachgedacht, die KG zu beenden und da stellt sich dann die Frage, was mit dem steuerlich abzugsfähigen Teil der Pensionsrückstellung passiert. Kann der Gesellschafter quasi als „Alt-Arbeitnehmer“ auf die Pensionsrückstellung verzichten (steuerlicher Wert ca. 180.000 €) und würde ihm dann diese Rückstellungsbetrag als Arbeitslohn nachträglich zufließen? Oder wird das durch § 15 EStG „überlagert“ und als gewerbliche Einkünfte ihm zufließen? Bei Arbeitslohn wäre wohl die Fünftelregelung gemäß 34 Abs. 1 EStG möglich, sehe das bei gewerblichen Einkünften aus? § 34 Abs. 3 halber durchschnittlicher Steuersatz? Vielen Dank im Voraus für Ihre Begutachtung und einen schönen Tag noch
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