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Photovoltaikanlage,§ 3 Nr. 72 EStG,Einspeisung

Sachverhalt: Steuerpflichtiger hatte im VZ 2021 zwei Gewerbebetriebe, zum einen eine PV-Anlage mit 20 kWp und zum anderen eine Weinhandlung (Einzelunternehmen). Die Anlage ist zwar auf dem Dach der Weinhandlung montiert, ist aber nicht im Betriebsvermögen der Weinhandlung. Der erzeugte Strom wird teilweise ins Netz eingespeist und der Rest im Betrieb der Weinhandlung verbraucht. Über den gelieferten Strom von der PV-Anlage hat der Steuerpflichtige bisher eine Rechnung an die Weinhandlung gestellt. Einnahmen wurden ertragsteuerlich beim Betrieb PV-Anlage versteuert und beim Betrieb Weinhandlung als Betriebsausgaben geltend gemacht. Wie sieht die Beurteilung für 2022 aus vor dem Hintergrund der Neuregelung, dass die PV-Anlagen unter 30 kWp grundsätzlich steuerfrei sind?
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