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Vorliegen Teilbetrieb,Übertragung auf Schwesterpersonengesellschaft,Einbringung Teilbetrieb in GmbH

Eine (Handels-)Gesellschaft besteht aus zwei Personen. Die Gesellschaft betreibt ein Handelsgewerbe. Sie ist nicht im Handelsregister eingetragen. Das Handelsgewerbe besteht aus zwei Teilen: Zum einen betreibt das Unternehmen eine Firma für Sicherungseinrichtungen, und zum anderen betreibt das Unternehmen einen Handyshop. Die Gesellschaft plant, zukünftig ihre Geschäfte über eine GmbH zu betreiben, allerdings nur der Teilbetrieb „Sicherungseinrichtung“. Der Teilbetrieb „Handyshop“ soll in der Hand der Gründungsgesellschafter bleiben. Hierzu haben die beiden Gesellschafter bereits eine GmbH gegründet. Die beiden Gesellschafter beabsichtigen nunmehr aber, einen weiteren Gesellschafter in die GmbH aufzunehmen und davor bereits in der Personengesellschaft. Das Ganze soll möglichst „steuerneutral“ abgewickelt werden. Hierzu wollen die Gesellschafter zunächst den Teilbetrieb „Handyshop“ abspalten. Im nächsten Schritt soll dann der Teilbetrieb „Sicherungseinrichtung“ zu 1/3 verkauft werden und anschließend der Betrieb in die GmbH eingebracht werden. Fragen: Kann der Teilbetrieb Handyshop steuerneutral abgespalten werden (es bestehen keine zwei getrennten Rechnungswesen/Buchhaltungskreise)? Kann der 1/3-Anteil des Teilbetriebs Sicherungseinrichtung veräußert werden? Kann die Personengesellschaft anschließend steuerneutral in die GmbH eingebracht werden? Gibt es, Haltefristen zu beachten?
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