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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Eheleute sind als GbR im Grundbuch eingetragen. Das Haus ist ein Einfamilienhaus. Bei der GbR liegt Einstimmigkeit mangels gegenteiliger vertraglicher Regelungen vor. Im Jahr 2023 gründet der Ehemann eine GmbH (100%-Gesellschafter-Geschäftsführer) ohne Anmietung etwaiger Büroräumlichkeiten. Er nutzt ein Arbeitszimmer (unentgeltlich und ohne Mietvertrag) in dem Einfamilienhaus der GbR. Die Grenzen des § 8 EStDV sind überschritten. Frage: Liegt eine Betriebsaufspaltung vor? Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn das Ehepaar als Bruchteilsgemeinschaft Eigentümer im Grundbuch wäre? Wie sieht dann ggfs. ein anteiliger Betriebsausgabenabzug aus ohne etwaige Mieteinnahmen des Büros?
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