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Pension,Unterdeckung

Es gibt zwei GmbHs, an denen jeweils zwei Brüder beteiligt sind, und zwar immer mit 10 % und 90 % entgegengesetzt an den jeweiligen GmbHs. Dann gibt es noch eine GbR, an der die Brüder jeweils mit 50 % beteiligt sind. Von der GbR wurden an die GmbHs wesentliche Betriebsgrundlagen (Geschäftsräume) vermietet. Es lag eine Betriebsaufspaltung vor. Beide GmbHs haben nun ihre aktiven Geschäftsbetriebe aufgegeben und benötigen die Räumlichkeiten nicht mehr. Diese wurden an andere Firmen weitervermietet. Mit Aufgabe der aktiven Geschäftsbetriebe fiel die bis dahin bestehende Betriebsaufspaltung weg. Aus der Vermietung werden künftig Einkünfte aus V+V erzielt. Außer dem Gebäude im GHV der GbR sind noch die GmbH-Anteile der Brüder mit dem jeweiligen Nennwert und Verbindlichkeiten der Brüder gegenüber den GmbHs im SBV der GbR bilanziert. Die Frage ist, wie sich die durch den Wegfall der Betriebsaufspaltung vorliegende Betriebsaufgabe konkret auswirkt. Die Vermögensgegenstände sind mit dem Teilwert zu entnehmen. Das Problem ist dabei die Bewertung der GmbH-Anteile. In den GmbHs sind Pensionsrückstellungen passiviert und dazugehörige Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen aktiviert. Der Vorberater hat allerdings bei einer der GmbHs einen falschen Wertansatz bei der Pensionsrückstellung angesetzt. Die Korrektur dieses Werts hat zu einem negativen EK geführt. Für beide GmbHs gibt es ein Gutachten im Hinblick auf die Rückdeckungsversicherungen, das besagt, dass eine Unterdeckung von 75 % besteht. Das sind bei jeder GmbH ca. 500.000 € Unterdeckung. Gleichzeitig wurden in der Vergangenheit größere Ausschüttungen aus den GmbHs von den Gesellschaftern vorgenommen, so dass so gut wie kein EK mehr da ist bzw. nur negatives EK. Keine der GmbHs kann aus ihrem verbleibenden Vermögen die Pensionsansprüche bedienen. Die GmbHs haben keinerlei Einkünfte mehr, nur noch Kosten. Es entsteht monatlich eine Lücke zwischen der Pensionszahlung von 1.500 € und der Rückdeckungsversicherung, die monatlich ca. 500 € davon abdeckt. Es stellen sich nun folgende Fragen: Wie sind die GmbH-Anteile zu bewerten? Mit 0 € wegen der Haftungsbeschränkung? Oder muss ermittelt werden, inwieweit eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter besteht, und kann dann dieser Wert als Verlust geltend gemacht werden? Oder kann die Unterdeckung in voller Höhe vom EK abgezogen werden und der sich daraus ergebende Wert als Verlust angesetzt werden? Oder wäre etwas ganz anderes richtig? Was bieten sich für Möglichkeiten für die GmbHs? Die bestehenden Verpflichtungen können nicht erfüllt werden. Es steht ein Verzicht auf die Pensionen im Raum oder Einlagen der Gesellschafter in die GmbH. Gibt es noch weitere Lösungsmöglichkeiten?
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