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Investitionsabzugsbetrag,Photovoltaikanlage,Gründung

Herr M. (verheiratet, Zusammenveranlagung) hat im Jahr 2021 sein Unternehmen verkauft und wird im Veranlagungsjahr 2021 einen hohen Steuersatz zu verzeichnen haben (Spitzensteuersatz). Die Einkünfte ab 2022 werden überschaubar sein (Renteneinkünfte, V+V, Steuersatz nicht mehr so hoch). Herr M. will in diesem Jahr eine Photovoltaikanlage anschaffen, WENN er hierfür für das Veranlagungsjahr einen IAB bilden kann. Eine Gewerbeanmeldung für den „Gewerbebetrieb PV-Anlage/Stromerzeugung“ für 2021 liegt nicht vor. Herr M. fragt nun an, welche Voraussetzungen er schaffen kann und ob er für 2021 einen IAB für die PV-Anlage bilden kann.
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