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§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG,§ 16 Abs. 3 EStG,Sonderbetriebsvermögen

Sehr geehrte Damen und Herren, Kommanditisten der A GmbH & Co. KG sind CB 41%, BB 20%, SG 20%, HE 19%. Es handelt sich um eine Einheitsgesellschaft. Das gepachtete Betriebsgrundstück ist Bruchteilseigentum im abweichenden Verhältnis 40/20/20/20 und befindet sich im SBV. BB möchte ihre 20% an CB verkaufen. Ursprünglich war angedacht, dass CB neben dem Kommanditanteil auch den Anteil am Grundstück kauft. Dies ist nun aus anderen Gründen im Moment nicht möglich, so dass CB zunächst nur den Kommanditanteil kaufen möchte und den Grundstücksanteil erst zu einem späteren Zeitpunkt. Im Moment des Verkaufs des Kommanditanteils wird der Grundstücksanteil m.E. notwendiges PV und aus dem SBV entnommen. Die steuerlichen Vergünstigungen, die sich beim Komplettverkauf ergeben hätten, gelten meiner Meinung nach trotzdem, da es sich um eine Betriebsaufgabe handelt, die ggf. gegenüber dem Finanzamt ausdrücklich zu erklären wäre. Die Entnahme aus dem BV wäre einer Anschaffung gleichzusetzen, so dass beim späteren Verkauf u.U. noch sonstige Einkünfte gem. § 23 EStG entstehen. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dass BB durch den "zweigeteilten Verkauf" keiner steuerlichen Nachteile entstehen? Ergeben sich bei CB steuerliche Besonderheiten durch die Teilung der Anschaffungen? Mit freundlichen Grüßen Thomas Trauth
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