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Unternehmensnießbrauch,§ 6 Abs. 3 EStG,§ 13b ErbStG

S. ist Eigentümer mehrerer Apartments in einer Hotelanlage, die einer Betreibergesellschaft überlassen wird. Dadurch ist ein Gewerbebetrieb in Form eines Einzelunternehmens entstanden. Die Finanzierung der Apartments erfolgte durch Gewährung von Darlehen durch Kreditinstitute. S. plant das Einzelunternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seine beiden Kinder A und B jeweils zu 50 % zu übertragen. Die Übertragung der Apartments erfolgt dergestalt, dass S. nur die Immobilien aber nicht die Darlehen überträgt und sich gleichzeitig den Nießbrauch am Ertrag der Immobilien vorbehält (um die Darlehen bedienen zu können). Handelt es sich bei der Übertragung der Immobilie um eine begünstigte Übertragung im Sinne von §13a Erbschaftsteuergesetz? Da die Darlehen nicht mit übertragen werden, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob darin weiterhin eine unentgeltliche Übertragung im Sinne des § 6 Abs. 3 EStG zu sehen ist (Buchwertfortführung) oder müssen hier zwingend die Darlehen mit?
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