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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Mitunternehmeranteil

Ein Mandant ist Mitgesellschafter in einer Freiberufler-GbR zu 25 %. Nun hat er im ersten Quartal 2023 die Hälfte dieses Mitunternehmeranteils an einen neuen Gesellschafter entgeltlich übertragen. Er beabsichtigt zwischenzeitlich, auch die zweite Hälfte seines bisherigen Mitunternehmeranteils im Spätherbst 2023 an diesen neuen Mitgesellschafter zu übertragen und noch im Jahr 2023 aus der Mitunternehmerschaft komplett auszuscheiden. Wir gehen bei dieser Sachlage steuerlich davon aus, dass für die Teil-Anteilsübertragung vom ersten Quartal 2023 die Vergünstigung der §§ 16, 34 EStG nicht zu gewähren ist (weil er ja senen Mitunternehmeranteil nicht vollständig aufgegeben hat), diese aber für die beabsichtigte Rest-Anteilsübertragung im Spätherbst 2023 greift. Oder werden beide Anteilsveräußerungen – weil sie an denselbenErwerber und innerhalb eines Geschäftsjahrs/Veranlagungsjahrs erfolgen (aber in getrennten Verträgen) – zusammengezogen und beide Vorgänge insgesamt für die Vergünstigung der §§ 16, 34 EStG berücksichtigt?
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