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§ 6 EStG,Fehlmaßnahme,vergebliche Aufwendungen

Unserer Mandantin sind Kosten angefallen für den Bau einer Verladehalle (eine Art Rampe für Lkws). Hierfür sind Kosten entstanden durch u.a. Bauaufsicht (Stadt, Gemeinde). Bauüberwachung, Nutzungsänderung etc., Ingenieurkosten ebenfalls und Brandschutz. Am Ende des Tages wurde die Verladehalle nicht gebaut, weil eine neue Gewerbehalle hergestellt worden ist. Fraglich ist nun, ob es sich um AK handelt bzw. AK der Gewerbehalle oder die Kosten für die nicht gebaute Verladehalle direkten Aufwand darstellen. Kosten circa 15.000 €
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