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Betriebsaufspaltung,Personelle Verflechtung ? Ehegatten,§ 15 EStG

Ein Gewerbegrundstück gehört Ehegatten als Miteigentümer zu je 1/2. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag besteht derzeit nicht. Beide Ehegatten sind wirtschaftlich unabhängig und jeweils selbständig tätig. Anhaltspunkte für eine faktische Beherrschung des Ehemanns liegen nicht vor. An einer neu zu gründenden GmbH soll der Ehemann zu 55 % und ein weiterer Gesellschafter (Nichtfamilie) zu 45 % beteiligt werden. Diese GmbH soll die überwiegende Fläche des Gewerbegrundstücks (= positiv sachliche Verflechtung) auf Grundlage eines Mietvertrags mieten. Der Ehemann ist zugleich alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Es gilt, eine mögliche Betriebsaufspaltung sicher zu vermeiden. Dazu ist angedacht, zwischen den Ehegatten einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu schließen und darin für das Gewerbegrundstück sowohl für außergewöhnliche Geschäfte als auch für Geschäfte des täglichen Lebens entweder ein a. einfaches Mehrheitsprinzip oder b. Einstimmigkeitsprinzip zu vereinbaren. Frage: Kann mit den Stimmrechtsabreden nach a. oder b. eine personelle Verflechtung sicher vermieden werden?
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