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Grundstücke,Erbauseinandersetzung,gewerblicher Grundstückshandel

Am 9.3.1998 verstarb der Erblasser und wurde in gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau (EF) zu 1/2 und seinen drei Kindern (K1, K2, K3) zu je 1/6 beerbt. EF hat ihren 1/2 Erbanteil am 8.6.2004 an K1 und K2 übertragen. EF ist am 27.6.2012 verstorben und von K1 und K2 beerbt worden (privatschriftliches Testament). K1, K2 und K3 sind demnach noch Mitglieder der Erbengemeinschaft. K3 stehen aus Anlass des Todes der Mutter Pflichtteils- und Pflichteilsergänzungsansprüche zu. Mit Auseinandersetzungsvertrag vom 3. Dezember 2013 wurden zum Zwecke der teilweisen Aufhebung der bestehenden Erbengemeinschaft nach dem Vater und zur Abfindung der Pflichtteils- und Pflichteilsergänzungansprüche dem K3 Grundstücke übertragen und der Pflichtteilsanspruch in Geld gezahlt. Am 6. Mai 2014 haben sich die verbleibenden Gesellschafter der Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und ohne Ausgleichszahlung das Grundvermögen aufgeteilt. K1 will nun Teile des Grundvermögens veräußern. Ist dieser Vorgang durch § 23 EStG erfasst oder liegt ggf. ein gewerblicher Grundstückshandel vor?
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