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Bilanzierung Anschaffungskosten Kfz,Dachbox,Anhängerkupplung

Ein Unternehmer (Bilanzierer, USt-Regelversteuerer) kauft einen Pkw, betriebliche Nutzung unstrittig mehr als 50 %. Die Privatnutzung wird nach der 1-%-Regel versteuert. Drei Wochen nach dem Kauf lässt der Mandant eine Anhängerkupplung und eine (einfach abnehmbare) Dachbox montieren. 1. Frage: Der Mandant hat keinen betrieblichen Grund, eine Anhängerkupplung und eine Dachbox zu montieren. Sind beide Anbauteile zusammen mit dem Pkw notwendiges Betriebsvermögen oder evtl. notwendiges Privatvermögen? Kann für beide Anbauteile der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden? Wenn Betriebsvermögen: Wird die (abnehmbare) Dachbox zusammen mit dem Pkw abgeschrieben, oder ist sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut? Wie wären die Kosten für die Anhängerkupplung/die Dachbox bei einem Leasing-Pkw als Betriebsausgaben zu behandeln? Frage zur 1-%-Versteuerung: Laut BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010, BStBl 2011 II S. 361 ff., soll die Nachrüstung unerheblich für die Bemessungsgrundlage der 1-%-Regelung sein, da sich der Bruttolistenneupreis nicht ändert. Ist das (noch) so geltende Rechtsprechung?
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