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Betrieb einer Photovoltaikanlage,IAB,§ 7g EStG

Herr G hat von seinem Arbeitgeber im Januar 2022 eine hohe Abfindung erhalten. Seit Januar 2022 ist Herr G arbeitslos. Herr G hat eine PV-Anlage (11 kWh) gekauft, und die PV-Anlage wird im Februar 2023 geliefert und montiert. Der Anschluss ans Netz erfolgt ebenfalls im Februar 2023. Um die Steuerlast aus der Abfindung zu mindern, wird im Jahr 2022 ein IAB von 50 % der Anschaffungskosten der PV-Anlage gebildet. Die PV-Anlagen über 10 kWh waren als Gewerbebetriebe im Einkommensteuergesetz eingestuft. Frage: Nachdem das Einkommensteuergesetz hinsichtlich der Steuerbefreiung bei Einnahmen aus kleinen Photovoltaik-Anlagen im Oktober 2023 dahin geändert wurde, dass bereits PV-Anlagen unter 15 kWh darunter fallen, ist nun die Frage, ob für die PV-Anlage mit 11 kWh im Jahr 2022 noch ein IAB gebildet werden kann?
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