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6b-Rücklage,Betriebsübertragung

Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es eine Haltefrist NACH Anschaffung und Übertragung einer 6b Rücklage? Soll heißen, muss ich ein Wirtschaftsgut eine bestimmte Dauer behalten nachdem ich eine 6b RL darauf übertragen habe? Meiner Kenntnis nach nicht, denn die Veräußerung wäre einfach wieder steuerpflichtig. Im Falle der Schenkung hätte ich zuvor die Entnahme aus dem BV ins PV, welche zur Versteuerung der stillen Reserven führen würde. Was aber ist in meinem Fall: Stpfl. hat 6b Rücklage, schafft Wald an, überträgt 6b Rücklage auf diese Grundstücke. Nun ist der Wald an sich aber kein Wirtschaftsgut innerhalb eines BV, sondern der Wald ist ein Forstbetrieb als solcher. Kann der Forstbetrieb quasi einen Tag nach Übertragung der 6b Rücklage verschenkt werden, ohne negative Konsequenzen und der Beschenkte den Betrieb fortführen (eben mit dem reduzierten Buchwert)? Danke und Gruß Storch
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