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Veräußerung Geschäftsbetrieb,Gesellschafterbeschluss,Aufgabebeschluss

Wir betreuen eine GmbH & Co. KG. Diese GmbH und Co. KG hat vier Kommanditisten. Im Jahr 2020 wurde die wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH & Co. KG (eine Immobilie mit Betriebsgrundstück) veräußert. Hierbei ist ein Veräußerungsgewinn entstanden. Die KG wurde mittels Gesellschafterbeschlusses aufgelöst. Nun stellt sich folgende Frage: Laut Steuerberater eines Kommanditisten ist ein spezieller Aufgabebeschluss Voraussetzung für diesen Kommanditisten, um die Steuerbegünstigung für den Aufgabegewinn zu erhalten. Hierbei wäre erforderlich, dass ein sog. einheitlicher Aufgabebeschuss gefasst wurde. Ist der einstimmige Gesellschafterbeschluss der vier Kommanditisten, dass die Immobilie veräußert wird, und der einheitliche Gesellschafterbeschluss, dass die GmbH und Co. KG aufgelöst wird, dafür ausreichend? Oder gibt es eine eindeutige gesetzliche Formulierung hierfür?
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