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Bilanzierung Vorbehaltsnießbrauch,Übertragung belastetes Grundstück,Veräußerungsgeschäft

BILANZSTEUERRECHT Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG („KG“) hält seit 13 Jahren zu Eigentum ein bebautes Grundstück, das es zu betrieblichen Zwecken an eine Einzelhandelskette vermietet. Mit notarieller Urkunde gewährt die KG sich ein Nießbrauchsrecht am eigenen Grundstück. Einen gedachte Sekunde danach verkauft die KG das Grundstück an einen Dritten, der ihr das Grundstück gegen Zahlung von Erbpachtzinsen zur Nutzung bzw. Weitervemietung überlässt. Der dritte wird als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach 30 Jahren fällt das Grundstück zurück in das Eigentum der KG und das Nießbrauchsrecht verfällt. Alles ist so wie vorher. Frage A: 1) Ist der Buchwert des Grundstücks in voller Höhe im Zeitpunkt der Veräußerung auszubuchen und der Kaufpreis als Erlös zu buchen? Es würde ein riesiger Verlust aus Veräußerung entstehen. 2) Könnte man auch den Veräußerungsverlust als AK des Nießbrauchsrechts sehen (ähnlich Abbruch eines Gebäudes)? Dann würde in der Summe kein Verlust entstehen. Vgl. 3). 3) Ist das Nießbrauchsrecht für die 30 Jahre zu aktivieren? Wenn ja, neben den allgemeinen Kosten wie Notar etc. evtl. auch der o.a. Verlust? Die Bilanzierung ist unklar. Frage B: 1) Stellt die Veräußerung dem Grunde nach ein privates Veräußerungeschäft dar? 2) Stellt die Anschaffung des Nießbrauchs eine neue Anschaffung im Sinne eines privaten Veräußerungsgeschäfts dar?
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