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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Sonstige Einkünfte

Mein Mandant hat in den letzten Jahren zahlreiche Fahrzeuge (v.a. Oldtimer) privat erworben. Zweck war eine private Sammlung. Nun befürchtet der Mandant durch sich ändernde Rahmenbedingungen in der Zukunft erheblichen Wertverlust und beabsichtigt, die Fahrzeuge sämtlich, aber nicht unmittelbar, sondern nach und nach zu veräußern. Die Verkäufe würden an gewerbliche Händler erfolgen. Vorsteuer war nicht gezogen worden und Umsatzsteuer würde bei den Verkäufen auch nicht ausgewiesen. Die Fahrzeuge werden sich bei Verkauf jeweils mehrere Jahre im Eigentum des Mandanten befunden haben und ausschließlich privat genutzt worden sein. Nehmen wir an, dass es sich um mindestens zehn Fahrzeuge handelt, die jeweils 100.000 € wert sein sollen (also Gesamtwert 1.000.000 €). Ein einzelner Verkauf im privaten Bereich dürfte nach unserem Dafürhalten nach § 23 EStG steuerfrei sein. Trifft das zu? Wann und unter welchen Bedingungen drohen die Verkäufe gewerblich zu werden? Lässt sich eine etwaige Gewerblichkeit vermeiden? Gibt es eine Umsatzsteuerproblematik?
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