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§ 17 EStG,nachträgliche Anschaffungskosten,Verzicht

Mandant G ist zu 50% an der T-GmbH beteiligt. Für den Bau einer Immobilie, die nach Fertigstellung wieder veräußert werden soll, gibt G im Jahre 2021 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 300 TE. Der Verkauf der Immobilie führt zu einem Verlust, so dass das Darlehen in Höhe von 200 TE ausfällt. G will die GmbH an den zweiten Gesellschafter S verkaufen. Was passiert mit dem Gesellschafterdarlehen? Handlungsbedarf bis 31.12.2023 wg. Gesetzesänderung §32 d Abs. 2 EStG. Sol das Darlehen für 1 Euro an die GmbH bis zum 31.12.2023 verkauft werden, so dass es zu 100% im Rahmen der ESt-Verlustverrechnung mit anderen Einkünften verrechnet werden kann? Vielen Dank
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