Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§ 7g EStG,IAB bei Photovoltaikanlagen

In der letzten Zeit wurden bei vielen Mandanten kleinere 10–20-kW/h-Photovoltaikanlagen installiert. Oftmals wird dies mit einem Speicher für den eigenen Haushalt kombiniert. Nach meinem Dafürhalten kann für den Speicher kein Investitionsabzugsbetrag noch § 7g Abs. 1 EStG gebildet werden, weil der hierfür produzierte Strom grundsätzlich nur für den Eigenverbrauch gespeichert wird. Ebenso scheidet m.E. auch ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG aus, weil dieser gespeicherte Strom die 10-%-Grenze nicht erreicht. (Ausnahme nur, wenn ein E-Pkw, im umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen befindlich zum Beispiel bei einem Gewerbetreibenden, der keine Umsätze hat, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließen, geladen wird.) Wie sieht es nun mit der Photovoltaikanlage aus? (In der Finanzverwaltung ging man davon aus, dass eine PV-Anlage immer zu 100 % betrieblich genutzt wird, weil der Eigenverbrauch einen Ankauf vom Energieversorger darstellt ...) Wie ist Ihre Rechtsauffassung hierzu?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen