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§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Anspruch auf Pension in Sonderbilanz),Pensionsrückstellung bei Personengesellschaften,§ 6a EStG

In einer KG gibt es für einen Gesellschafter eine mit steuerlicher Wirkung gebildete Pensionszusage. Die jährliche Pension in Höhe von 30.000 € wird an den Gesellschaft gezahlt, der sie als Gewinneinkünfte versteuert. Nun hat er vor, auf diese Pensionszusage zu verzichten. Der steuerliche Rückstellungsbetrag sind 220.000 €. Insoweit wird es eine Gewinnauswirkung in Höhe von 220.000 € geben (Wegfall der Verpflichtung), die der Gesellschafter dann versteuern muss. Wenn zugleich die KG aufgelöst wird, handelt es sich dann um einen nach §§ 16, 34 EStG begünstigten Gewinn? Oder ist diese Auflösung der Pensionsrückstellung ein laufender Gewinn? Wäre es möglich, dass im Vorfeld dieser alleinige Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an seine Ehefrau schenkt und zugleich eine Schenkung der Pension an die Ehefrau erfolgt, dass also dieser Pensionsanspruch schenkweise auf die Ehefrau übertragen wird (dabei müsste aber weiterhin die Zahlung der Pension von dem „Leben“ des Gesellschafters abhängig sein, lediglich die Zahlung an die Ehefrau erfolgen)? Wäre so etwas möglich?
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