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Kassenführung,Gutscheine,Aufzeichnungspflicht

Mein Mandant betreibt ein Restaurant. Er gibt regelmäßig Gutscheine aus. Hierbei handelt es sich um Mehrzweckgutscheine, da der Gutschein für Getränke und Speisen verwendet werden kann. Diese Gutscheine werden in der Kasse erfasst und am Tagesende als Mehrzweckgutschein aufgeführt. Die Buchung lautet Kasse/Verbindlichkeiten Gutscheine, die USt ist erst bei Einlösung des Gutscheins abzuführen, § 3 Abs. 15 UStG. Bei Einlösung des Gutscheins lautet die Buchung: Verbindlichkeiten Gutscheine/Erlöse 7 % bzw. 19 % USt Das elektronische Kassensystem meines Mandanten beinhaltet keine Gutscheinverwaltung. Technisch gesehen ist es mit dem System möglich, die Gutscheinausgaben sowie Gutscheineinlösung zu sehen, jedoch nur in einer Summe und nicht einzeln. Fragen: Ist es nach dem g. o. Buchführung erforderlich, dass mein Mandant außerhalb des Kassensystems notieren muss, welche Gutscheine ausgestellt worden sind, welche eingelöst sind und welche noch auf ihre Einlösung warten? Beispiel: Stand der Gutscheine am Monatsende 1.000,00 € Gutschein Nr. 1 € 200,00 Gutschein Nr. 2 € 300,00 Gutschein Nr. 3 € 500.00 Muss der Betrag am Monatsende durch Gutscheinnummern nachgewiesen werden?
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