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Einkommensteuer,PV-Anlage,Steuererklärung

Mein Mandant hat Ende 2021 eine PV-Anlage angeschafft; Inbetriebnahme ebenfalls 2021, allerdings ist der Zähler zur Einspeisung erst im Jahr 2023 eingebaut worden! Leistung liegt bei 13,3 kWp. Der Mandant ist (leider) Unternehmer mit USt-Pflicht. Die PV-Anlage befindet sich auf seinem privaten Wohnhaus. Für 2021 MUSS ich wahrscheinlich die Anlage sowohl in der ESt als auch in der USt verarbeiten? Oder gibt es da schon eine Möglichkeit, diese bei beiden herauszulassen?
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