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Aufwand,Aktivierung

Mein Mandant, ein Heizöl-Lieferant, hat einen gebrauchten Lkw (Erstzulassung 2012) in 5/2021 für 59.000 € angeschafft. Das Fahrzeug war grundsätzlich fahrbereit. Von Juli bis Dezember 2021 wurden diverse, umfangreiche Reparaturen sowie Rück- und Umbauten durchgeführt (z.B. firmengerechter Umbau der Hydraulikanlage, Heckleuchten angebaut, Tankstutzen umgesetzt, Seitenverkleidung umgeändert, Dieseltank versetzt, Anbringung einer Staukiste, neue Reifen, Lackierarbeiten etc.). TÜV wurde im Oktober 2021 erteilt. Die gesamten Reparaturarbeiten wurden Mitte Dezember 2021 beendet und beliefen sich auf rd. 46.700 €. Angemeldet wurde der Lkw im Februar 2022. Zu welchem Zeitpunkt ist der Lkw zu aktivieren? Bei Anschaffung in 5/2021? Sind die umfangreichen Reparaturarbeiten als nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten zu aktivieren oder als Kfz-Reparaturen direkt im Aufwand zu erfassen?
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