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Darlehen an Kommanditisten für Erwerb ausländische Beteiligung,Sonderbetriebsvermögen,Einbringung Beteiligung und Darlehen

Kommanditist A ist zu 100 % an der A-GmbH & Co. KG beteiligt. Für die Beteiligung an einer russischen Kapitalgesellschaft sowie Darlehensvergabe nach Russland hat sich A ein Darlehen aus der A-GmbH & Co. KG genommen. In gleicher Höhe hat A sodann seine Beteiligung erworben und das Darlehen gewährt. Die russische Gesellschaft und die GmbH & Co. KG sind beide operativ tätig, haben aber keinerlei Geschäftsbeziehungen und sind auf unterschiedlichen Gebieten tätig. Das Darlehen zwischen A und der GmbH & Co. KG wurde vom Vorberater als Forderung gegen Kommanditist verbucht. Mittlerweile ist die russische Gesellschaft zahlungsunfähig, der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt. Die Gesellschaft ist nicht in Insolvenz und nicht liquidiert worden. Fragen: 1. Ist der Ausweis der Darlehensforderung in der Gesamthandsbilanz korrekt? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Forderung mit dem Kapitalkonto zu verrechnen? 3. Kann die Beteiligung an der russischen Gesellschaft dem Sonderbetriebsvermögen zugeordnet werden? 4. Wie ist der Verlust der Anschaffungskosten auf die Beteiligung sowie das Darlehen steuerlich abugsfähig? Zu welchem Zeitpunkt kann dies geltend gemacht werden? 5. Kann A die Beteiligung in die Gesamthand einlegen? Welche steuerlichen Konsequenzen hätte dies?
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