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Büroraum,wesentliche Betriebsgrundlage,Buchwerteinbringung in GmbH

A hat einen Gaststättenbetrieb. In seinem Privathaus, das über 400 qm Wohnfläche verfügt, unterhält er sein 40 qm großes Arbeitszimmer. Das Arbeitszimmer hat vier Arbeitsplätze und wird mit der Ehefrau geteilt. A hat die als Einzelunternehmen betriebene Gaststätte in eine GmbH eingebracht. Das Arbeitszimmer wurde nicht berücksichtigt. Fragen: 1. Stellt das Arbeitszimmer notwendiges Betriebsvermögen des Restaurantbetriebs dar? 2. Muss das Arbeitszimmer bei einer Einbringung mit auf die GmbH übergehen? Wie ist es zu beurteilen, wenn aufgrund einer Anmietung von Büroräumlichkeiten seitens der GmbH das Arbeitszimmer nicht mehr betrieblich genutzt wird? 3. Welche Folgen ergeben sich durch die betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers für die Einbringung?
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