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Unentgeltliche Nutzungsüberlassung,Teilabzugsverbot

Unternehmer E. entwickelt Software in seinem Einzelunternehmen und stellt diese im Anschluss seiner neu gegründeten GmbH unentgeltlich zur Verfügung. Die GmbH erzielt hiermit die entsprechenden Umsätze und Gewinne. Frage: Steuerliche Behandlung im Einzelunternehmen und in der GmbH, danke
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