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Übertrag,Depot

Es soll eine GmbH im Rahmen des § 13b ErbStG steuergünstig übertragen werden. Da in der GmbH zu viel Verwaltungsvermögen ist, soll dies ausgelagert werden. Dabei handelt es sich um ca. 6 Mio. € Vermögen, das sich in vier Depots, die von vier verschiedenen Banken gemanagt werden, befindet. Der Gedanke war, eine zweite GmbH zu gründen und die Depots auf diese zweite GmbH zu übertragen. Das geht meines Erachtens aber nur zu Buchwerten, wenn es sich dabei dann um Teilbetriebe handeln würden. Die Depots werden zwar in vier verschiedenen Bilanzpositionen bilanziert, ich befürchte aber, dass die Depots nicht als Teilbetrieb angesehen werden können und deswegen eine verdeckte Gewinnausschüttung vom Finanzamt angenommen würde, d.h. also, die Ausschüttungsbelastung für diese 6 Mio. € Vermögen würde als Steuer anfallen. Wie beurteilen Sie die Frage, ob diese vier Depots als Teilbetrieb zu Buchwerten übertragen werden können? Wäre eine andere Möglichkeit zur Übertragung zu Buchwerten, wenn eine Vermögensabspaltung durch notariellen Vertrag auf eine neue, durch die Abspaltung entstehende GmbH erfolgen würde? Zusatzfrage: Wenn bewusst eine verdeckte Gewinnausschüttung gemacht wird, kann dies im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung erklärt werden oder muss zusätzlich wie bei einer normalen Gewinnausschüttung die Kapitalertragsteuer angemeldet und abgeführt werden?
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