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Betriebsaufspaltung,Anteilsübertragung

Sachverhalt: Herr AR ist Mehrheitsgesellschafter der RL GmbH. Er ist Mehrheitsgesellschafter geworden, da sein Vater vor einiger Zeit verstorben ist und dieser seine Geschäftsanteile seinem Sohn AR vermacht hatte. Herr AR ist weiterhin Eigentümer einer Halle für Lagerzwecke und dazugehörigen Büroräumen, welche er seit über 10 Jahren im steuerlichen Privatvermögen gehalten hat. Diese Halle mit Bürotrakt wurden an die RL GmbH zu 100% vermietet. In dem Herr AR Mehrheitsgesellschafter durch Versterben des Vaters wurde, waren somit alle Gesellschafteranteile, die sich bisher im steuerlichen Privatvermögen befanden, in ein steuerliches Betriebsvermögen einzubringen, da nun aufgrund der Mehrheitsbeteiligung eine steuerliche Betriebsaufspaltung begründet wurde. Dies mit der Folge, dass sämtliche GmbH Anteile zu den bisherigen steuerlichen Anschaffungskosten, die ungefähr den Wert des Stammkapitals betrugen, eingelegt wurden. Daneben wurde die Halle mit Bürotrakt bewertet und mit dem Zeitwert eingelegt. Mit der Folge, dass eine höhere Abschreibungsgrundlage besteht, welches ja im Moment einen Vorteil bringt, jedoch sollte eines Tages die Betriebshalle veräußert werden, würde die Betriebsaufspaltung enden. Somit müssen die aktivierten GmbH Anteile wiederum in das Privatvermögen übernommen werden. Weiterhin befindet sich auf der Halle, die in das Betriebsvermögen eingelegt wurde, eine Photovoltaikanlage die bisher als separater Gewerbebetrieb des AR erfasst wurde und im Moment weiterhin als Gewerbebetrieb separat fortgeführt wird. Nun ist die Mutter des Herrn AR, Frau CR, verstorben. Dies mit der Folge, dass die GmbH Anteile der CR ebenfalls in das Betriebsvermögen des Herrn AR einzubringen sind und somit Herr AR alleiniger Gesellschafter der RL GmbH ist. Ergänzend werden jetzt Überlegungen angestellt, dass Herr AR knapp 45% seiner GmbH Anteile hälftig auf seine Ehefrau und hälftig auf seinen Sohn übertragen möchte. Es ergeben sich folgende Fragen: 1. Sind die geerbten GmbH Anteile von der verstorbenen Frau CR in das steuerliche Betriebsvermögen des Herrn AR zu den bisherigen Anschaffungskosten einzubringen? 2. Kann die Photovoltaikanlage weiterhin als separater Gewerbebetrieb des Herrn AR bestehen bleiben? 3. Wie sind die GmbH Anteile die Herr AR, aus seinem steuerlichen Betriebsvermögen an seine Ehefrau und seinen Sohn übertragen möchte zu entnehmen: a) zum Buchwert? oder b) zum Teilwert? oder c) zum gemeinen Wert? 4. Wie wäre eine Versteuerung vorzunehmen, falls steuerlich ein Gewinn durch die Übertragung entstehen würde? Als laufender Gewinn oder gibt es steuerliche Ermäßigungsvorschriften, die hier zu beachten wären? 5. Da die Übertragungen als Schenkung vorzunehmen wären, ergibt sich die Frage hinsichtlich der Entstehung von Schenkensteuer. Was wäre hierbei zu beachten und welche Freibeträge wären zu gewähren? 6. Besteht hierbei die Gefahr, dass die steuerliche Betriebsaufspaltung kaputt gemacht wird, obwohl weiterhin 55% der Anteile bei Herrn AR verbleiben? 7. Besteht eventuell die Möglichkeit, dass AR seine Ehefrau und seinen Sohn, zwecks Vermeidung einer Aufdeckung von stillen Reserven, in sein Einzelunternehmen quasi als Gesellschafter aufnimmt, sodass eine GbR entstehen würde. Natürlich dürfte hierbei das Ziel sein, dass keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Welche Möglichkeiten würden sich hier ergeben? 8. Im Endeffekt geht es darum ohne Aufdeckung von stillen Reserven Anteile auf Ehefrau und Sohn zu übertragen. Welche Möglichkeiten würden Sie hierbei vorschlagen? Abschließend ergibt sich noch die Frage nach der Bewertung, nach welchem Verfahren die Anteile und die Übertragung zu bewerten wären. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen Stefan Thüs
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