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§ 7g EStG,Einzelunternehmen Einbringung,IAB

Sachverhalt: Person A beabsichtigt, eine größere betriebliche Anschaffung im Jahr 2024/2025 zu tätigen. Die künftigen Einkünfte durch die Anschaffung werden Einkünfte i.S. § 15 EStG (Gewerbebetrieb) sein. Aufgrund der geplanten Anschaffung wird in der Einkommensteuer-Erklärung 2022 ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet. Nun möchte A künftig aus dem Einzelunternehmen (bisher nur IAB) in eine A GmbH & Co. KG (1-Mann-GmbH & Co. KG) bringen. Dies erfolgt durch Gesellschaftsvertrag und Aufnahme der GmbH als Vollhafter (Komplementärin) - die Komplementärin ist vermögensmässig nicht an der GmbH & Co. KG beteiligt. Die Anschaffung soll dann künftig über das Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG erfolgen. Frage: Ist es möglich, den IAB aus dem Einzelunternehmen künftig durch die Umfirmierung in eine GmbH & Co. KG zu nutzen? Aus meiner Sicht sollte das problemlos möglich sein. Sind hierfür besondere Formalitäten erforderlich, z.B. müsste in diesem Fall im Gesellschaftsvertrag das über eine Präambel angemerkt werden? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
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