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§ 16 EStG,Veräußerung von mehreren Mitunternehmeranteilen,Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Unser Mandant hat drei Kommanditanteile sowie einen GmbH-Anteil in einem einheitlichen Vorgang (ein notariell beglaubigter Vertrag) auf einen Mitgesellschafter übertragen bzw. an diesen veräußert. Als Kaufpreis waren 25.000 € sowie die Übernahme sämtlicher Steuerzahlungen, die durch die Beteiligungen begründet waren, vereinbart. Insgesamt wurde so ein Kaufpreis von 50.056,49 € ermittelt. Nun die Fragen: Ist bei der Veräußerung mehrerer Mitunternehmeranteile zu einem Gesamtkaufpreis eine Kaufpreisaufteilung vorzunehmen, d.h., ist der Gesamtkaufpreis im Verhältnis der Verkehrswerte auf die einzelnen Mitunternehmeranteile aufzuteilen, um sodann für jeden einzelnen Mitunternehmeranteil die Anwendung der Einheitstheorie (voll entgeltlicher oder voll unentgeltlicher Vorgang) zu prüfen? Oder erfolgt wegen der einheitlichen Übertragung eine Zusammenfassung der Kapitalkonten aller drei Mitunternehmeranteile, um sodann nach der Einheitstheorie zu prüfen, ob es sich um einen entgeltlichen oder einen unentgeltlichen Vorgang handelt?
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