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Betriebsaufspaltung,Wegfall personelle Verflechtung

Ich habe zwei Gesellschafter (Geser S und Geser L), die jeweils zu 50 % an der S&L GmbH und an der XP-GmbH beteiligt sind. Bei beiden GmbH´s handelt es sich um Dienstleistungsunternehmen. Die Gesellschafter S und L mieten die Büroräume von Dritten im Rahmen einer GbR (die S+L GbR) an und vermieten die Räumlichkeiten (Büros) an die beiden GmbH´s mit einem geringen Gewinnaufschlag weiter. Meiner Meinung nach, ist zu diesem Zeitpunkt (Vermietung der Büroräume = wesentl.Betriebsgrundlage) eine Betriebsaufspaltung zwischen den beiden GmbH´s und der S und L GbR entstanden, da die personelle und sachliche Verflechtung ab da besteht. FAZIT  die GmbH-Anteile beider GmbH´s müssten bei der L+S GbR im AV aktiviert werden. Nun wird der Gesellschafter S an einen Fremden Dritten (Gesellschafter B) seine 50% beider GmbHs veräußern und auch aus der S+L GbR ausscheiden. Frage: Zerbricht zu diesem Zeitpunkt die komplette Betriebsaufspaltung – für beide Alt-Gesellschafter S und L? Gesellschafter S versteuert zum Veräußerungszeitpunkt den Gewinn aus den Verkauf der GmbH-Anteile, aber besteht die Gefahr, dass Gesellschafter L auch zu diesem Zeitpunkt die stillen Reserven aufdecken müsste? Was passiert, wenn nur der Gesellschafter L die Mietverträge der GmbH´s alleine weiterführt  zerbricht zu diesem Zeitpunkt die Betriebsaufspaltung, da die personelle Verflechtung nicht mehr gegeben ist, da in den GmbH´s B und L zu jeweils 50% Gesellschafter sind? Müsste L bereits zu diesem Zeitpunkt die stillen Reserven der GmbH-Anteile versteuern? Wenn der Gesellschafter B für S in die Mietverträge eintritt, wird die „alte Betriebsaufspaltung fortgeführt und Niemand müsste stille Reserven wegen dem Ende einer Betriebsaufspaltung versteuern, teilen Sie meine Meinung? Sehen Sie einen Weg, die Betriebsaufspaltung zu beenden – ohne Aufdeckung der stillen Reserven der GmbH-Anteile für den Gesellschafter L?
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