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Geschäftsführervergütung,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, die zu beurteilende A-GmbH & Co. KG hat als Komplementär die A-Verwaltungs-GmbH deren Gesellschafter A ist. Kommanditist der Gesellschaft ist die A-GmbH, bei der wiederum A (alleiniger) Gesellschafter ist. A soll nun von der GmbH & Co. KG Vergütungen für die Geschäftsführung erhalten. Sind diese als Arbeitslohn oder als Vergütungen im Sinne des § 15 EStG zu qualifizieren? Wenn Letzteres zutreffen sollte, welche weiteren Konsequenzen zieht dies nach sich? (USt, GewSt, Gewinnermittlung der Gesellschaften)
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