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Betriebsvermögen,Laden

Die Eheleute (EM und EF) bewohnen ein Einfamilienhaus mit großem Garten. Der Ehemann (EM) war Alleineigentümer. Er errichtete vor Jahren im Garten ein kleines Holzhaus mit einer Fläche von rd. 25 qm, das von EF angemietet und gewerblich genutzt wurde (Mietaufwendungen bei EF/Einkünfte VuV bei EM). Der von den Kunden der EF genutzte Zugang zu dem Holzhaus führt durch den im Übrigen privat genutzten Garten. Kunden können nur nach Vereinbarung kommen. Es ist von der Straße aus nicht ersichtlich, dass sich auf dem Grundstück ein kleiner Gewerbebetrieb (Modeladen) befindet. EM hat nun EF die Hälfte des gesamten Anwesens geschenkt. Damit stellt sich folgende Frage: Ist der allgemein genutzte Zugang zum Holzhaus über das Gartengrundstück in die Berechnung, ob hinsichtlich der geschenkten Hälfte notwendiges Betriebsvermögen der EF vorliegt, einzubeziehen? Wenn ja, in welchem Umfang? Oder ist nur die mit dem Holzhaus bebaute Grundstücksfläche anzusetzen?
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