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Sachentnahmen,Pauschalen BMF

Frage: Mandant betreibt Gaststätte. Ist hier aber selbst nicht in der Gaststätte tätig (die 10 km von seinem Wohnort entfernt ist) und erledigt nur die Finanzbuchhaltung. Einkauf, Betrieb etc. wird nur vom beschäftigten Personal erledigt. Mandant erledigt keinerlei Tätigkeiten in der Gaststätte. Bislang wurden hier für den Mandanten und den Ehegatten keine private Sachentnahmen angesetzt was bei einer durchgeführten Betriebsprüfung insoweit auch nicht beanstandet wurde. Hier gab es einzig als Auflage, dass wenn Sachentnahmen getätigt werden diese aufgezeichnet werden müssen. Nachdem vom Mandanten keinerlei Sachentnahmen durchgeführt wurden gibt es hierüber auch keine (Null-) Aufzeichnungen. Das Finanzamt argumentiert jetzt, dass die Sachentnahmen anzusetzen sind da die Aufzeichnungsverpflichtung nicht durchgeführt wurde. Wie ist es in diesem Fall zusehen, wenn der Mandant überhaupt nicht vor Ort bei der Gaststätte ist und keinerlei Entnahmen tätigt ? Mit freundlichen Grüßen Markus Nebel
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