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Betriebsaufspaltung,Holding-GmbH

Folgender Sachverhalt: Der Eigentümer eines Einzelunternehmens gründet als natürliche Person eine Holding-GmbH. Diese Holding-GmbH (im Folgenden hGmbH) gründet eine operative GmbH (im Folgenden oGmbH). Die oGmbH kauf per Asset-Deal die Firma des Einzelunternehmens, mit Ausnahme des Betriebsgrundstücks. Dieses wird als wesentliche Betriebsgrundlage zurückbehalten, keine Vergünstigungsregelungen usw. Nun vermietet der Einzelunternehmer das Betriebsgrundstück entgeltlich an die oGmbH. Nach neuester Rechtsprechung entfaltet die hGmbH keine Abschirmwirkung mehr, so dass hier trotzdem eine Betriebsauspaltung vorliegt (was auch gewollt ist). Ohne Holding wären somit die oGmbH-Anteile im Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft. Frage: Nun müssten ja durch die zwischengeschaltete Holding die Anteile der Holding im Betriebsvermögen sein; ist dies korrekt?
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