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Rücklage für Ersatzbeschaffung,R. 6.6 EStR

Im Jahr 2021 wird ein abnutzbares WG des AV (Bus) eines EU aufgrund eines unverschuldeten Unfalls stark beschädigt. Steuerlicher Buchwert 76,8 T€. Die Versicherung erstattet 138 T€ Wiederbeschaffungsaufwand, Gutachterkosten 6,5 T€ sowie Abschleppkosten 3 T€. Der verunfallte Bus wird im Jahr 2022 für netto 56 T€ veräußert. Im Jahr 2022 wird ein funktionsgleiches Ersatzfahrzeug angeschafft. Kommt eine Rücklage für Ersatzbeschaffung im Jahr 2021 in Frage? Sind die Gutachterkosten sowie die Abschleppkosten in die Entschädigungsleistung einzubeziehen oder nur der reine Wiederbeschaffungswert?
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