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§ 7g EStG,Gewinngrenze,Personengesellschaft

Es geht um eine GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft im Rahmen der Betriebsaufspaltung mit einer GmbH als Betriebsgesellschaft. Zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters der GmbH & Co. KG gehören die Anteile an der GmbH. Im WJ wurden Ausschüttungen vorgenommen, die als Sonderbetriebseinnahme zu erfassen sind. Der Gesamthandsgewinn liegt unter den Grenzen des § 7g EstG n.F. Mit den Gewinnausschüttungen des Sonderbetriebsvermögens liegt man aber deutlich über diesen Grenzen. Die Gewinne des Sonderbetriebsvermögens sind ja mit in die Grenzen des §7g EstG einzubeziehen. Zählen aber hierzu auch die Gewinnausschüttungen aus der Betriebsgesellschaft? Diese sind ja hier auch von der Gewerbesteuer befreit und gehören nicht zum Gewerbeertrag.
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