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Pkw-Nutzung,Nutzungsverbot,Fahrtenbuch

Im Betriebsvermögen der T GmbH befinden sich auch höherwertige Fahrzeuge, die grundsätzlich für die private Nutzung geeignet sind. Mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer der T GmbH gibt es die schriftliche Anordnung eines Privatnutzungsverbots der Firmenfahrzeuge. Meine Frage: Ist die schriftliche Vereinbarung eines Nutzungsverbots mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer ausreichend, um die Versteuerung einer privaten Nutzung zu vermeiden? Ist für diese Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs erforderlich?
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