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Notwendiges Betriebsvermögen,Arbeitszimmer

A führt sowohl ein Einzelunternehmen als auch ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, an der er zu 50% beteiligt ist. Er ist auch Geschäftsführer der GmbH. Auch Geschäftsführer ist sein Mitgesellschafter. A besitzt mit seiner Ehefrau B zu gleichen Teilen ein Grundstück. Das darauf erbaute EFH wird privat genutzt. Eine ehemalige Garage hat A zum Büro umgebaut. Dieses Büro wird sowohl von ihm als Einzelunternehmer als auch von der GmbH genutzt. Der Sitz der GmbH ist ebenfalls dort belegen. Fragen: 1.) Liegt bei dem Büro notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens vor? 2.) Zu welchem Anteil ist das Büro als solches zu erfassen? 3.) Ist durch die Nutzung des Büros eine Betriebsaufspaltung zur GmbH gegeben?
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